Förderung fürs barrierefreie Bad
Stand: Juli 2026
Ein barrierearmes Bad ist die Umbaumaßnahme mit der besten Förderkulisse in Deutschland – trotzdem bleibt viel Geld liegen, weil die Töpfe kaum jemand kennt. Hier die drei relevanten Wege, nüchtern sortiert.
1. Pflegekasse: bis zu 4.180 € pro Person
Der wichtigste Topf. Liegt ein Pflegegrad (1 bis 5) vor, zahlt die Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” bis zu 4.180 € pro Maßnahme – dazu zählt ausdrücklich der Umbau zur bodenebenen Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Beläge oder ein unterfahrbarer Waschtisch. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, addiert sich der Betrag (bis maximal vier Personen).
Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen, mit Kostenvoranschlag. Die Bewilligung dauert meist zwei bis sechs Wochen – das planen wir im Zeitplan ein.
2. Steuerbonus: 20 % der Lohnkosten
Unabhängig von Pflegegrad und Alter: Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt bringen 20 % der Arbeitskosten (nicht des Materials) als direkten Abzug von der Steuerschuld – bis zu 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung: Rechnung und Überweisung, keine Barzahlung. Unsere Rechnungen weisen Lohn- und Materialkosten getrennt aus, damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.
3. KfW „Altersgerecht Umbauen”
Die KfW fördert vorsorgliches Umbauen ohne Pflegegrad – je nach Programmlage als zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss. Die Zuschussvariante ist beliebt und regelmäßig vor Jahresende ausgeschöpft; ob aktuell Mittel verfügbar sind, prüfen Sie tagesaktuell auf kfw.de. Verlassen Sie sich in der Planung lieber auf Pflegekasse und Steuerbonus und nehmen die KfW als Bonus mit, wenn es klappt.
Nicht kombinierbar? Doch – mit System
Pflegekassen-Zuschuss und Steuerbonus lassen sich kombinieren (der Bonus gilt dann auf den Eigenanteil), KfW-Zuschuss und Pflegekasse für dieselbe Maßnahme dagegen nicht. Die beste Reihenfolge hängt vom Einzelfall ab – beim Ortstermin rechnen wir die Varianten mit Ihnen durch.
Häufige Fragen
Muss ich pflegebedürftig sein, um Zuschüsse zu bekommen?
Für den Pflegekassen-Zuschuss ja – es braucht mindestens Pflegegrad 1. Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen gilt dagegen für jeden, und die KfW fördert vorsorgliches altersgerechtes Umbauen unabhängig vom Pflegegrad, sofern das Programm Mittel hat.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Immer vor Baubeginn – das ist die wichtigste Regel. Ein nachträglich eingereichter Antrag wird in aller Regel abgelehnt. Wir liefern Ihnen dafür das Angebot mit der nötigen Maßnahmenbeschreibung.
Hilft Fliesen Wangler beim Antrag?
Ja. Wir schreiben das Angebot so, dass die Pflegekasse damit arbeiten kann (Maßnahme, Zweck, Kosten getrennt ausgewiesen), und kennen den Ablauf aus vielen Projekten – gerade im Kurort Bad Krozingen gehört das bei uns zum Alltag.